Tippgeber werden und mind. 500,- Euro kassieren!
Kennen Sie jemanden, der ein Haus, eine Wohnung, ein Mehrfamilienhaus oder ein Gewerbeobjekt verkaufen möchte?
Sie sind selbständig und haben auf Grund Ihrer Tätigkeit ein großes Netzwerk oder einen großen Kundenstamm?
Sie haben täglich mit vielen Menschen zu tun und hören, wenn jemand eine Immobilie verkaufen möchte?
Egal, ob Sie Friseur, Versicherungsmakler, Nageldesignerin oder Privatperson sind, jeder kann mitmachen!
Werden Sie unser Partner! Einmalig oder dauerhaft.
Wie das funktioniert, erklären wir Ihnen hier:
- Sie geben uns einen eindeutigen Hinweis (telefonisch oder per E-Mail) darauf, dass in Ihrem Umfeld oder Bekanntenkreis eine bestimmte Immobilie verkauft werden soll oder zum Verkauf steht.
- Sie treten mit dem Eigentümer der Immobilie in Kontakt und holen sein Einverständnis über die Kontaktweitergabe ein.
- Der Verkäufer ist informiert und einverstanden, von uns kontaktiert zu werden. Wir prüfen Ihren Tipp und nehmen Kontakt zu dem Eigentümer auf.
- Die Vermittlung über uns kommt zu einem erfolgreichen Verkaufsabschluss (Notartermin).
Weitere Voraussetzungen:
- Die Immobilie ist uns bisher nicht bekannt und nicht in unserer Datenbank hinterlegt.
- Die Immobilie ist bisher noch nicht am Markt angeboten oder von einem anderen Makler veröffentlicht (bestehender Maklervertrag).
- Sie als Tippgeber dürfen mit dem Eigentümer gern befreundet oder verwandt sein, jedoch nicht in derselben Immobilie wohnen (z.B. Lebensgemeinschaft, Ehepartner) oder mit im Grundbuch stehen.
- Der Tipp erfolgt rechtmäßig und ist nicht durch unlautere Maßnahmen (unzulässige Kaltakquise, Täuschung o.ä.) zustande gekommen.
Auszahlung der Tipp-Provision:
Für diese erzielten Kaufpreise im notariell beurkundeten Kaufvertrag erhalten Sie als Tippgeber von uns folgende Provisionen:
- Bis zu einem Kaufpreis von 500.000,- Euro: 500,- Euro.
- Ab einem Kaufpreis von 500.001,- Euro: 1.000,- Euro.
Die Tipp-Provision ist fällig und verdient nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages sowie vollständig gezahlter Provision auf unser Konto. Ist die Provision von den Kunden eingegangen, werden wir die Provision sofort auf Ihr Konto als Tippgeber/Kooperationspartner ausschütten.
Steuerrechtliche Informationen:
Erreichen die Tippgeber-Provisionen mehr als 256,- Euro im Jahr, sind Privatpersonen dazu verpflichtet, diese als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG zu versteuern. Sollten Sie häufiger als Tippgeber aktiv sein, können die Tippgeber-Provisionen umsatzsteuerpflichtig werden. Bitte klären Sie dies vorab mit Ihrem Steuerberater.